Hallo Allwissende und Camaro Early 4.Gen Fahrer.
Hat jemand Erfahrungen mit der Scheinwerferumrüstung beim Camaro Early 4.Gen auf Euro-Scheinwerfer E1 oder ein "Etwa-Wirkung-Gutachten" für die originalen US-Scheinwerfer?
Gruß, Dietmar aus Hameln
Bei den early 4th Gen ist das mit den Frontscheinwerfern immer ein Problem mit dem lichttechnischen Gutachten. Diese gab es damals über GM Deutschland, danach über GM Skandinavien und dann nur noch über eine Firma für recht viel Geld und dann auch fahrzeugbezogen mit VIN so dass man mit dem Gutachten eines anderen Fahrzeugs wenig bis nichts anfangen konnte.
Es lohnt sich allerdings mal bei der Firma Abgasdatenbank (https://www.abgasdatenbank.com/mobile/smartphone/index.html) anzurufen, denn die haben nicht immer alles gelistet bzw. die Daten auf der Webseite in der Datenbank sind nicht immer aktuell.
Ansonsten gibt es dazu auch im deutschen F-Body Nachbarforum Beiträge dazu incl. Umbauten mit ähnlichen Scheinwefern, die meiner Meinung nach so schlecht gar nicht aussehen.
Vielen Dank für die Informationen.
Abgasdatenbank habe ich schon angemailt :thumbsup: .
Hatte von denen ja schon das Datenblatt und Euro2 Gutachten dies Jahr bezogen.
Ich wollte alle nicht DEUTSCH - konformen Bauteile des Camaro homologieren lassen, damit sich bei einem etwaigen Unfall mit dem Wagen keine Schlupflöcher für die Versicherer auftun.
Nicht zielführend war die Bemerkung des TÜV :shit: ,, die Montage von 2CV – Ente – Scheinwerfern mit E-Zulassung fände seine Zustimmung".
Die originalen Early 4.Gen Scheinwerfer PHILIPS STANDARD H4351 u. H4352 Sealed Beam Halogen Automotive Headlamp sollen in folgenden Fahrzeugen verbaut sein:
1. Firebird Trans Am 1998–2002 (??? Anmerkung: nicht gefunden)
2. Chevy Van G-Serie, z.B. G30 1992–1994
3. Chevy G30 1996
4. Oldsmobile Toronado/TROFEO 1986–1992
5. Chrysler Imperial 1991–1993
6. Chrysler New Yorker 5th Ave 1993
7. Suburban/Blazer 1990–1991
Ich konnte für oben aufgeführte Fahrzeuge keine Scheinwerfer mit E-Zulassung und auch keine "Etwa-Wirkung-Gutachten" finden.
Eine Nebelschlussleuchte mit orig.-Schalter mit gelber LED (ehem. für Nebelscheinwerfer) würde mit einer dezenten LED-Leiste mit E-Zulassung unter der Heckstossstange angebracht wiederum die Zustimmung des TÜV finden.
Ich werde nun über die Zulassungstelle vom zuständigen Landrat eine Ausnahmegenehmigung für die Scheinwerfer § 22A/1 und die fehlende Leuchtweitenregulierung § 49a - 51, 53, 53a und 54 anfragen. Habe ja bereits die Ausnahmegenehmigung für kleines Kennzeichen § 60/1 .
Sollte ich über die Zulassungstelle nicht vorankommen, würde ich den MdB Carsten Müller, Braunschweig, in seiner Funktion als Präsident der Initiative Kulturgut Mobilität anschreiben. Herr Müller hat in ganz entscheidendem Maße dazu beigetragen, dass wir in Deutschland das H-Kennzeichen mit 30 Jahren bei ermäßigtem Steuersatz bekommen und macht sich als Young- und Oldtimerfreund auch immer wieder bei Verbänden für uns Autoverrückte mit gesundem Menschenverstand und Augenmaß stark .
Ich bedauere nur, dass deutsche Ingenieure scheinbar nur noch in Kontrollfunktionen ihr Auskommen finden. Das fehlende E auf den Camaro Scheinwerfern, hätte auch die Reinigungskraft des "SPEZIAL-TÜV" festgestellt.
Also Scheinwerfer können die USA nicht bauen!
Nur gut dass die USA Weltraumtechnik beherrschen, sonst könnte Alexander Gerst nicht mit der kompliziertesten Maschine der Menschheit mit 27.000 km/h um die Erde rasen. Wenn der deutsche TÜV bei der NASA das sagen hätte, befürchte ich, würden die Nachfolger Wernher von Brauns heute noch an der Optimierung der V2 herumdoktern (ich sage nur Flughafen BER!) ;D .
https://uscars24.de/Deutsch/TueV/ausnahmegenehmigung.html
https://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/zulassungen_import/import_von_fahrzeugen/etwa-wirkung
https://www.kulturgut-mobilitaet.de/aktuell/aktuelle-artikel/3269-die-iak-initiative-automobiles-kulturgut-e-v-stellt-sich-vor
http://www.carsten-mueller.com/service/kontakt.html
Laut Abgasdatenbank kein "Etwa-Wirkung-Gutachten" für die Scheinwerfer des Early 4.Gen. Camaro verfügbar.
Zulassungsstelle / Landrat brüten noch über den beantragten Ausnahmegenehmigungen.
Hallo F-Body Profis,
unser Early 4.Gen Camaro Z28 Convertible ist nun TÜV-konform unterwegs.
Meinem Antrag auf Ausnahmegenehmigung gem. § 70 Abs. 1 der Strassenzulassungsordnung (STVZO) beim Zulassungsamt ist entsprochen worden:
§ 22a (1) StVZO: Die Lichtquellen für Abblend- und Fernlicht sind ohne Bauartgenehmigung.
§ 50 (8) StVZO: Das Fahrzeug ist ohne Leuchtweitenregulierung ausgerüstet.
Kosten: 48,- € mit neuen Papieren.
Zuvor bereits eingetragen:
§ 10 FZV: Dem Fahrzeug werden verkleinerte Kennzeichen zugeteilt.
Um die Nebelschlussleuchte bin ich nicht herumgekommen, die ist wohl ab Bj. 1991 Pflicht.
Habe sie auf den Schalter für die Nebelleuchten (gelbes Kontrollicht !) gelegt.
Der TÜV SÜD hat meiner Zulassungsstelle die entsprechenden Unterlagen zugesandt, haben wohl aufgrund der vielen ehemaligen US-Fahrzeuge der mehr Daten "im Schrank" als unser TÜV NORD.
Mit der auch in diesem Jahr eingetragenen EURO2 soll jetzt erst mal genug der Paragraphen-Reiterei sein >:( .
Mit dem neuen TÜV bis 10/2020 kann ich mich jetzt auf die wirklich wichtigen Dinge konzentrieren.
Bis dann.
Ende gut.... :like:
Die Schlußleuchte ist ja recht dezent, von daher würde ich auch damit leben können.
Viel Spaß weiterhin
Andreas
ja, passt alles gut zusammen. Und mit den Scheinwerfern ist doch top. Ich wüßte jetzt auch nicht wie man das umrüsten könnte wenn man denn sollte.
...und wenn du denkst es geht nicht mehr...kommt irgendwo ein Lichtlein her...Herzlichen Glückwunsch und allzeit gute Fahrt :like:
GrußvH
Erst einmal Glückwunsch. Du kannst Dich absolut glücklich schätzen eine so gute Zulassungsstelle zu haben, die erforderliche Datn beim TÜV-Süd anfragt. Die meisten Zulassungsstellen lassen sich alles an Unterlagen vom "Petenten" bringen.
TÜV Süd ist generell der Ansprechpartner, wenn es um Fahrzeuge aus dem Ausland, speziell den USA geht.
Nur so als Info am Rande.
Gruß, Alex